Kapitel Stadtentwicklung (2019)
Bauen und Wohnen
¶ 1 Kommentar schreiben zu Absatz 1 0 Zur Würde des Menschen gehört auch würdevolles Wohnen, Wohnraum muss daher für jedermann bezahlbar sein. Derzeit ist eine starke soziale Entmischung Hamburgs zu beobachten die sich in der Konzentration von Armut in den Großwohnsiedlungen am Stadtrand sowie einer intensiven Gentrifizierung, also einer Aufwertung mit weitreichenden sozialen Folgen, der innerstädtischen Altbauquartiere äußert. Gentrifizierung ist durch integrierte, partizipative und transparente Planung, sowie stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist ein Wiedereinstieg in den sozialen Wohnungsbau unabdingbar.
¶ 2 Kommentar schreiben zu Absatz 2 0 Die Entwicklung von Baukultur muss ein gemeinsames, öffentlich gefördertes Anliegen sein. Bei allen baulichen Maßnahmen soll auf die natürlichen Ressourcen, also Natur und Landschaft, besondere Rücksicht genommen werden. Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.
Vergabe öffentlicher Aufträge
¶ 3 Kommentar schreiben zu Absatz 3 1 Bauen ist auch Verantwortung, daher muss sichergestellt werden, dass bei allen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen nur geeignete Fachkräfte und Unternehmen tätig werden können. Die Bauwirtschaft und ihre Auftraggeber sind stärker als bisher zu kontrollieren. Alle öffentlichen Aufträge und Vergaben sollen transparent und nachvollziehbar veröffentlicht werden und kontrollierbar sein. Die Bauaufsicht als Kontrollinstanz ist deutlich zu verstärken.
¶ 4 Kommentar schreiben zu Absatz 4 0 Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, bis diese nachweislich die Gründe, die zuvor zur Sperrung geführt haben für zukünftige Bauaufträge behoben haben. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorlage dienen.
Alters- und Familiengerechtes Bauen und Wohnen
¶ 5 Kommentar schreiben zu Absatz 5 1 Die Piratenpartei setzt sich für ein generationsübergreifendes Wohnen ein. Die Stadtentwicklung, der Wohnungsbau und die sozialen Infrastrukturen müssen als Reaktion auf den demographischen Wandel damit stärker den Bedürfnissen einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung angepasst werden. Wir fordern und fördern den barrierearmen Umbau von Wohnraum sowie die Anpassung an die Bedürfnisse junger Familien und älterer Menschen. Alle Neubauten sind barrierearm, kind- und altersgerecht zu errichten, Altbauten möglichst entsprechend zu modernisieren. Bei Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, beispielsweise Krankenhäuser und Bahnhöfe, muss das Prinzip der Barrierearmut gelten.
Energetische Sanierungen
¶ 6 Kommentar schreiben zu Absatz 6 3 Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass nach vorgenommener energetischer Sanierung eine Mieterhöhung maximal in Höhe der durchschnittlichen Energiekosteneinsparung gestattet wird. Aus der Energiesanierung darf dem Mieter bei durchschnittlichem Heizwärmeverbrauch kein finanzieller Nachteil entstehen. Zur Finanzierung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden können von den Eigentümern Fördermittel zur Energieeinsparung für die Sanierung von Wohnraum (KfW, Städtebauförderung, EU-Fonds etc.) in Anspruch genommen werden. Die Piratenpartei fordert eine Selbstverpflichtung des Landes Hamburg, entsprechende Fördermittel zu beantragen, um eine Kostensteigerung für Mieter von Wohnungen aus städtischer Hand durch Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden.
Sicherung eines bezahlbaren Wohnens
¶ 7 Kommentar schreiben zu Absatz 7 0 In Hamburg wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Die Gründe dafür sind vielfältig: steigende Nachfrage nach größeren Wohnungen, anhaltender Trend zu Einpersonenhaushalten, geringere Einkommen, steigende Mieten durch “Aufwertung” und vor allem der Rückzug der öffentlichen Hand bei der Schaffung preiswerten Wohnraums. Einen sozialverträglichen Wohnungsbau wird es spätestens dann nicht mehr geben, wenn die Kompensationsmittel für Wohnraumförderung wegfallen.Bezahlbaren und vor allem alters- und familiengerechten Wohnraum wird dann nur in den Randlagen der Stadt angeboten werden können, während die teuren Innenstadtlagen einer besser verdienenden Zielgruppe vorbehalten bleiben. Dies führt zu einer nicht akzeptablen sozialen Differenzierung in unserer Gesellschaft.
¶ 8 Kommentar schreiben zu Absatz 8 0 Die Piratenpartei fordert daher eine dauerhafte Förderung eines gemeinnützigen Wohnungsbaus auf Bundes- und Länderebene. Dieser sichert nicht nur Wohnraum für finanziell schlechter gestellte Haushalte, er spart letztlich auch Sozialhilfegelder und wirkt dämpfend auf das allgemein ansteigende Mietzinsniveau. In diesem Zusammenhang soll auch der genossenschaftliche Wohnungsbau (FIXME:und Syndikat)gefördert werden, der den Zweck hat, ihren Mitgliedern preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Hand muss im Rahmen transparenter Planung Rechenschaft darüber ablegen, welche Grundstücke sich im öffentlichen Besitz befinden und warum diese nicht für die Schaffung preiswerten Wohnraums zur Verfügung gestellt werden. Infrage kommende Grundstücke sollen dabei vorrangig für genossenschaftlichen und sozialen Wohnbau verwendet werden.
¶ 9 Kommentar schreiben zu Absatz 9 0 Städtische Grundstücke sollen nicht verkauft, sondern nach Projektqualität in Erbbaupacht, mit monatlichen Pachtabschlägen vergeben werden. Projekte von Genossenschaften und im sozialen Wohnungsbau sind dabei zu bevorzugen.
Modernisierungsumlagen abschaffen
¶ 10 Kommentar schreiben zu Absatz 10 4 Derzeit können Eigentümer die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen mit 11% p.a. auf die Miete umlegen. Diese Umlage wird dauerhaft erhoben, auch wenn die Modernisierungsmaßnahmen längst abbezahlt sind. Die Piratenpartei fordert diese Umlagen zu streichen.
Mietendeckelung bei Neuvermietung
¶ 11 Kommentar schreiben zu Absatz 11 2 Bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen darf die Miete nicht mehr als 10% über der ortsüblichen, durchschnittlichen Vergleichsmiete nach gültigem Mietenspiegel liegen.
Grundmietenerhöhung
¶ 12 Kommentar schreiben zu Absatz 12 1 Die Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 BGB) bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegelmiete) soll auf maximal 15% in vier Jahren geändert werden. Eine Miete, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% übersteigt soll als ordnungswidrig gelten.
Alternative Wohnformen
¶ 13 Kommentar schreiben zu Absatz 13 1 Mit dem sozialen Wandel unserer Gesellschaft geht auch eine Pluralisierung der Lebensentwürfe und Wohnpräferenzen einher, der derzeit stadtpolitisch noch zu wenig Rechnung getragen wird. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch alternative Wohnformen – wie etwa Bauwagenplätze – legalisiert werden. Geeignete Standorte für alternative Wohnformen sind auf Basis partizipativer Verfahren zu bestimmen.
Sozialer Wohnungsbau
¶ 14 Kommentar schreiben zu Absatz 14 0 Die Piratenpartei fordert eine Neuorientierung der Wohnraumförderung der FHH (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) mit dem Ziel, den Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen (sozialer Wohnungsbau) zu stärken. Um einer sozialen Entmischung der Gesellschaft entgegenzuwirken soll der Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen vorrangig in den Stadtteilen erfolgen, deren Wohnbevölkerung einen hohen oder mittleren Status aufweisen und die eine stabile bzw. positive Entwicklungsdynamik zeigen.
¶ 15 Kommentar schreiben zu Absatz 15 0 Wohnungsbaupolitische Ziele müssen sich am Bedarf orientieren. Derzeit fallen ständig mehr Sozialwohnungen aus der Bindung als neue geschaffen werden, sodass die Zahl der Sozialwohnungen beständig sinkt. Deshalb muss die Quote für den sozialen Wohnungsbau mindestens von 30% auf 50% erhöht werden.
¶ 16 Kommentar schreiben zu Absatz 16 0 Das städtische Wohnungsbauunternehmen SAGA / GWG soll verpflichtet werden Unternehmensüberschüsse in den sozialen Wohnungsbau zu reinvestieren. Auch die Bindungsfristen von Sozialwohnungen müssen verlängert werden um den Bestand ausbauen zu können.
Schutzschild gegen Gentrifizierung
¶ 17 Kommentar schreiben zu Absatz 17 1 Mit dem Öffnen der sozialen Schere zwischen armen und reichen Stadtteilen in Hamburg ist eine Neubewertung vieler innenstadtnahen Altbauquartiere verbunden, in denen im Vergleich zur Gesamtstadt weit überproportionale Mietpreissteigerung zu beobachten sind. Dieses als Gentrifizierung bekannte Phänomen führt zu einer weiteren Entmischung der Einkommensgruppen und einer Verschärfung der sozialräumlichen Polarisierung. Die Piratenpartei lehnt diese unsoziale Politik, die auf Kosten der einkommensschwächeren Einwohner Hamburgs geht, grundsätzlich ab und fordert einen Schutzschild gegen Gentrifizierung, der aus Komponenten der Beobachtung der sozialräumlichen Entwicklung sowie Interventionen auf dem Wohnungsmarkt besteht.
Gentrificationmomitoring
¶ 18 Kommentar schreiben zu Absatz 18 1 Die Piratenpartei setzt sich für eine Weiterentwicklung des RISE-Sozialmonitorings ein, der zukünftig nicht nur soziale Benachteiligung, sondern auch sogenannte “Aufwertung” messbar machen soll. Hierzu müssen auf der kleinräumigen Ebene statistische Indikatoren wie etwa der Modernisierungsstand der Wohngebäude, die Mietpreisentwicklung, das durchschnittliche Einkommen je Steuerpflichtigen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bereitgestellt werden.
Soziale Erhaltungsverordnungen
¶ 19 Kommentar schreiben zu Absatz 19 0 Bei Entwicklungen, die auf Gentrifizierung hindeuten, muss umgehend der Erlass von Sozialen Erhaltenssatzungen für die entsprechenden Gebiete geprüft und bei Bedarf zeitnah erlassen werden. Weiterhin soll geprüft werden, in wiefern das Instrument der Sozialen Erhaltenssatzung zur wirkungsvollen Eindämmung von Gentrifizierung geeignet ist, oder ob Hamburg auf eine Reform von §172 BauGB (Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten) hinwirken soll, um eine Regulation der Mietentwicklung als Teil der Erhaltenssatzung festzuschreiben.
¶ 20 Kommentar schreiben zu Absatz 20 0 Mietergemeinschaften sollen ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung der von ihnen bewohnten Immobilien bzw. beim Neubau anstelle der alten Immobilie gewährt werden. Bei Neubau gelten die Mieter als berechtigt, denen aufgrund des Abrisses die Kündigung ausgesprochen wurde bzw. die mit Begründung des Abrisses selbst die Kündigung ausgesprochen haben. Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft bzw. in einem Wohngemeinschaftsprojekt ist finanziell zu fördern und die ausreichende Versorgung der Hamburger mit preiswertem Wohnraum muss sichergestellt werden.
Maklerunwesen abschaffen
¶ 21
Kommentar schreiben zu Absatz 21 2
Hamburg, als eine der Städte mit stark umkämpften Wohnungsmarkt, sollte sich aus Sicht der Piratenpartei für eine Reform des Mietrechts auf Bundesebene einsetzen: Maklergebühren für Mietobjekte sollen nicht länger vom Mieter getragen werden müssen, da sie ihm in Städten mit stark umkämpften Mietwohnungsmarkt keine Vorteile bringen. Da die Dienstleistung des Wohnungsmaklers dem Vermieter zu Gute kommt, muss dieser auch die Kosten hierfürtragen.
Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum.
Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum
¶ 22 Kommentar schreiben zu Absatz 22 1 Um dem ausufernden spekulativen Leerstand und der Zweckentfremdung von Wohnraum, z.B. als Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder als Ferienwohnungen, in Hamburg Einhalt zu gebieten soll das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) konsquenter als bisher angewendet werden. Darüberhinaus fordert die Piratenpartei eine Ergänzung um folgende Punkte:
- Eigentümer von Wohnraum sollen einer bußgeldbewehrten Anzeige bei einem Leerstand der länger als 3 Monate andauerd verplichtet werden
- Der Stadt Hamburg soll ein Belegungsrecht eingeräumt werden , wenn 3 Monate nach Bußgeldverhängung keine Vermietung erfolgt ist
- Nach Leerstand von mehr als 12 Minaten soll ein beschleunigtes Vermietungsverfahren Anwendung finden
- Nach Leerstand von mehr als 6 Monaten z.B. bei Abriss- bzw. Neubauplanung soll eine Zwischnevermietung angeordnet werden können
- Bei Sanierungs und Umbaumaßnahmen dürfen Wohnungen höchstens doppelt solange wie allgemein üblich leerstehen.
¶ 24 Kommentar schreiben zu Absatz 24 0 Darüber hinaus soll das Personal in den Wohnraumschutzabteilungen aufgestockt werden. Die Besetzung von widerrechtlich leerstehendem Wohnraum soll entkriminalisiert werden.
Das gehört nicht ins Kapitel Stadtentwicklung. Eher zu Transparenz.