2024 – 08. Digitale Gesellschaft
Digitale Gesellschaft[Bearbeiten]
Behördengänge von zu Hause aus[Bearbeiten]
¶ 1 Kommentar schreiben zu Absatz 1 0 Die Piratenpartei Hamburg möchte die Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes umsetzen, so dass viele Behördengänge künftig online abgewickelt werden können und persönliche Besuche in den Behörden obsolet werden.
¶ 2 Kommentar schreiben zu Absatz 2 0 Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hamburg soll dabei auch, über das gerade entstehende digitale Serviceportal der Freien und Hansestadt Hamburg, Unterstützung der in Hamburg gut ausgebauten Elemente der direkten Demokratie ermöglicht werden. Registrierte Hamburgerinnen und Hamburger sollen Bürger- und Volksinitiativen, Bürger – und Volksbegehren sowie Volkspetitionen digital unterstützen können.
¶ 3 Kommentar schreiben zu Absatz 3 0 Damit diese Dienste angenommen werden, müssen die Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit realisiert werden. Alle Systeme sollen die Vorgaben der Barrierefreiheit erfüllen und mehrsprachig angeboten werden. Bei der Umsetzung dieser Forderung sollen mit den anderen Bundesländern und teilweise Kommunen genutzt werden, da häufig viel zu viele Vorgänge parallel entwickelt werden.
¶ 4 Kommentar schreiben zu Absatz 4 0 Unbenommen der Möglichkeit der digitalen Erledigung von Behördengängen soll die öffentliche Verwaltung nach wie vor telefonisch oder für einen persönlichen Besuch erreichbar bleiben.
Flächendeckendes freies WLAN ermöglichen[Bearbeiten]
¶ 5 Kommentar schreiben zu Absatz 5 0 Die Stadt Hamburg soll Vereine und Initiativen fördern, die ohne Gewinnerzielungsabsicht gebühren- und anmeldefreies WLAN im öffentlichen Raum anbieten möchten (bspw. durch Bereitstellung von Hardware oder Strom in öffentlichen Gebäuden). Die Betreiberhaftung für offene WLANs lehnen wir ab. Die derzeitige Beseitigung der Betreiberhaftung ist einer Klage der Piratenpartei zu verdanken.
Mehr Mittel für Landesdatenschutzbeauftragte[Bearbeiten]
¶ 6 Kommentar schreiben zu Absatz 6 0 Die Piratenpartei Hamburg fordert einen deutlichen Ausbau der Dienststelle des „Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“. Wir setzen uns dafür ein, die notwendigen Mittel für einen erheblichen, vor allem auch personellen, Ausbau der Hamburgischen Dienststelle bereit zu stellen. Darüber hinaus müssen Befugnisse und Aufgaben so ausgestaltet werden, dass ein besserer gesetzeskonformer Umgang mit schützenswerten persönlichen Daten nicht nur eingefordert, sondern auch regelhaft und sorgfältig, geprüft werden kann.
¶ 7 Kommentar schreiben zu Absatz 7 0 Sowohl die Durchsetzung einer informationellen Selbstbestimmung der Bürger, sowie die Verbesserung der Rechtssicherheit aller Daten verarbeitenden Betriebe und Institutionen, aber auch die vollumfängliche, sachgerechte und zeitnahe Bearbeitung von datenschutzrelevanten Anfragen aller Art, sollen auf diesem Wege verbessert werden.
Drohnen in Hamburg[Bearbeiten]
¶ 8 Kommentar schreiben zu Absatz 8 1 Die PIRATEN Hamburg wollen die Bevölkerung für die Auswirkungen und Möglichkeiten der sich zukünftig etablierenden Nutzung von Drohnen stärker sensibilisieren und aufklären. Wir setzen uns dafür ein, dass in Hamburg gesetzliche Grundlagen zu Entwicklung, Forschung und dem Einsatz von Drohnen in Hamburg geschaffen werden, in bei denen die Beachtung der informationelle Selbstbestimmung der Bevölkerung im Mittelpunkt steht.
¶ 9 Kommentar schreiben zu Absatz 9 1 Eine eventuelle Anschaffung von Drohnen für polizeiliche Maßnahmen durch die Polizei Hamburg lehnen wir im Vorwege ab. Besonders ein möglicher Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen bedeutet einen massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
„Fliegenden Gerichtsstand“ abschaffen[Bearbeiten]
¶ 10 Kommentar schreiben zu Absatz 10 1 Der Landesverband Hamburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, den sogenannten „fliegenden Gerichtsstand“ bei rechtlichen Streitigkeiten, die sich aus Veröffentlichungen im Internet oder sonstigen Medien ergeben, abzuschaffen. Der Kläger soll nur noch die Wahl haben zwischen dem für seinen eigenen Standort zuständigen Gericht, und dem des Beklagten.
Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage[Bearbeiten]
¶ 11 Kommentar schreiben zu Absatz 11 0 Die Piratenpartei Hamburg spricht sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus. Die Beteiligung von Presseverlagen an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste mit einer Schutzfrist von einem Jahr ist der Versuch großer Verlagshäuser die eigenen Defizite in der Entwicklung wettzumachen. Dass hiervon nur die großen Verlagshäuser profitieren, die bereits durch Onlineanzeigenschaltungen einen großen Teil ihrer Erlöse generieren, macht die Tendenz zur Oligopolisierung der Verlagsbranche sichtbar, der wir uns vehement entgegenstellen.
¶ 12 Kommentar schreiben zu Absatz 12 0 Ein Leistungsschutzrecht, das voraussichtlich dazu führen wird, dass Verlagsangebote nicht mehr über Suchmaschinen und Aggregatoren auffindbar sein werden, bedeutet für uns einen nicht akzeptablen Eingriff in die Meinungs- und Informationvielfalt eines freien Internets. Es schadet nicht nur der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern blockiert langfristig die Wissens- und Informationsgesellschaft. Das Recht sorgt nicht für Rechtssicherheit, sondern fördert die Rechtsunsicherheit. Das Leistungsschutzrecht ist kein Schritt auf dem Weg zu einer Reform des Urheberrechts, es ist ein Rückschritt. Anstatt Probleme zu lösen, schafft es neue. Gleichzeitig begünstigt das Leistungsschutzrecht nicht die Urheber.
¶ 13 Kommentar schreiben zu Absatz 13 0 Der Schutz „journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon“ (Snippets) auf Basis der Entscheidung ”Metall auf Metall“ des BGH macht dieses Leistungsschutzrecht noch gefährlicher, da hiervon langfristig auch eine Aushöhlung des Zitatrechts betroffen sein könnte.
Freie Software und offene Standards[Bearbeiten]
¶ 14 Kommentar schreiben zu Absatz 14 0 Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in der hamburgischen Verwaltung soweit wie möglich freie Software und offene Standards eingesetzt werden. Dadurch sollen sowohl die Verwaltung selbst als auch die Bürger eine größtmögliche Unabhängigkeit von proprietärer Software und den entsprechenden Softwareherstellern erhalten.
¶ 15 Kommentar schreiben zu Absatz 15 0 Freie Software und offene Standards können von allen uneingeschränkt untersucht und genutzt werden. Sie erlauben den Nutzern die technische Kontrolle über ihre Systeme zu erlangen und diese nach ihren eigenen Wünschen zu nutzen. Die Bürger sind damit nicht gezwungen im Umgang mit Behörden auf proprietäre Software zurückgreifen zu müssen, deren Arbeitsweisen und Funktionsumfang nicht nachvollzogen werden kann. Besonders im Hinblick auf die jüngst bekanntgewordenen Kooperationen zwischen amerikanischen Geheimdiensten und großen amerikanischen Softwareherstellern, ist dies dringend geboten.
Aufbau eines unabhängigen Stadtportals auf hamburg.de[Bearbeiten]
¶ 16 Kommentar schreiben zu Absatz 16 1 Die Freie und Hansestadt Hamburg soll ihr Stadtportal auf hamburg.de komplett eigenständig betreiben. Derzeit besteht eine Kooperation mit der Haspa und der Sparkasse Harburg-Buxtehude. Das Stadtportal dient der unabhängigen Information der Bürger und hat darum frei von Werbung, Schleichwerbung oder kommerziell motivierter Zusatzangebote zu sein. Die Seite soll zudem ohne externe Cookies betrieben werden.
Mediathek für Livestream und Videoprotokolle[Bearbeiten]
¶ 17 Kommentar schreiben zu Absatz 17 0 Das Stadtportal soll eine umfassende Mediathek betreiben, in der Livestreams aller Sitzungen der Hamburger Bürgerschaft, Bezirksversammlungen und Ausschusssitzungen bereitgestellt werden. Die Streams sollen dort auch im Nachhinein als Aufzeichnungen weiter abrufbar sein. Zur besseren Bedienbarkeit sollen auch Verknüpfungen zu den schriftlichen Protokollen und relevanten Drucksachen bereitgestellt werden. Bei nichtöffentlichen Sitzungen soll mindestens die Tagesordnung, der begründete Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und die entsprechende namentlich Abstimmung veröffentlicht werden.
Transparenz[Bearbeiten]
Transparenzgesetz begleiten und weiter entwickeln[Bearbeiten]
¶ 18 Kommentar schreiben zu Absatz 18 0 Mit dem unter wesentlicher Mitwirkung der Hamburger Piraten über eine Volksinitiative entstandenen Transparenzgesetz hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg auf dem Gebiet der Informationsfreiheit an die Spitze der Bundesländer gesetzt, und damit eine der Kernforderungen der Piratenpartei zu großen Teilen realisiert. Jetzt gilt es die Umsetzung weiter zu beobachten und die Behörden zur Einhaltung des Gesetzes anzuhalten, wo immer das notwendig ist.
¶ 19 Kommentar schreiben zu Absatz 19 0 Auf Grund einer etwas unklaren Formulierung im Gesetz existieren derzeit unterschiedliche Rechtspositionen bezüglich des Ausmaßes, in dem die sogenannte mittelbare Staatsverwaltung (bspw. Handwerks- und Handelskammer oder die Universität) unter die Veröffentlichungspflicht des Gesetzes fallen. Hier muss klargestellt werden, dass für diese Institutionen dieselben Anforderungen gelten wie für privatwirtschaftlich organisierte städtische Betriebe.
¶ 20 Kommentar schreiben zu Absatz 20 0 Auch sind öffentliche Unternehmen jetzt zwar verpflichtet, ihre Vorstandsgehälter offenzulegen, aber eine Ausweitung auf Aufsichtsratsvergütungen wäre zu begrüßen.
¶ 21 Kommentar schreiben zu Absatz 21 0 Desweiteren sollen die Daten aus den Abteilungen 1 und 2 von Grundbüchern frei und maschinenlesbar online kostenfrei verfügbar sein. Zusätzlich sollen die wesentlichen Regelungen bzw. Auflagen erteilter Baugenehmigungen und -Vorbescheide sowie städtebaulichen Vereinbarungen zum entsprechendem Grundbucheintrag mit veröffentlicht/verlinkt werden.
¶ 22 Kommentar schreiben zu Absatz 22 0 Die pauschalen Ausnahmen von der Informationspflicht für Informationen, die unter spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften oder die Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg fallen, gehören gelockert. Um ein Dokument zur Verschlusssache zu erklären existieren derzeit keine ernsthaften Hürden, so dass auf diese Art und Weise den Bürgern Informationen vorenthalten werden dürfen, die nach dem Wortlaut des Transparenzgesetzes eigentlich nicht schützenswert wären. Dieses Unterlaufen der Absicht des Gesetzgebers muss gestoppt werden. Ebenso ist die absolute Bereichsausnahme für das Landesamt für Verfassungsschutz aufzuheben.
Verschlusssachenanweisung[Bearbeiten]
¶ 23 Kommentar schreiben zu Absatz 23 0 Für einen transparenten Staat ist es nicht mehr hinnehmbar, wenn die Verwaltung jegliche Vorgänge zur Verschlusssache erklären kann – und sei es nur, weil das Ansehen des Landes Schaden nehmen könnte. Wir wollen die bestehende Verschlusssachenanweisung von 1982 reformieren.
Bezirke[Bearbeiten]
Bezirke stärken – Hamburg stärken[Bearbeiten]
¶ 24 Kommentar schreiben zu Absatz 24 0 Den Bezirken werden immer mehr Aufgaben übertragen und gleichzeitig Personal und finanzielle Mittel gekürzt. Die Hamburger Bezirke haben, im Gegensatz zu Kommunen in anderen Bundesländern keine abschließende Entscheidungskompetenz und kein eigenes Haushaltsrecht. Und wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv werden, werden Bürgerbegehren zunehmend evoziert, also für ungültig erklärt und Entscheidungen an den Senat übertragen.
¶ 25 Kommentar schreiben zu Absatz 25 0 Der Stadtstaat Hamburg soll möglichst bürgernah und effizient verwaltet werden, auch um die soziale Spaltung in dieser Metropole zu mindern. Eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene spart Zeit und Geld und schafft klare Verantwortlichkeiten. Subsidiarität muss das entscheidende Kriterium sein.
¶ 26 Kommentar schreiben zu Absatz 26 0 Die Piratenpartei Hamburg möchte deshalb in Hamburg eine echte kommunale Ebene schaffen, also eine zweistufige Verwaltung mit klarer Kompetenzabgrenzung zwischen dem, was gemeindliche (örtliche) Aufgabe und dem was staatliche (gesamtstädtische) Aufgabe ist. Das wäre effektiver, bürgernäher, transparenter und letztlich auch demokratischer, weil die Abläufe kontrollierbarer wären.
Öffentlichkeit von Sitzungen und Unterlagen[Bearbeiten]
¶ 27 Kommentar schreiben zu Absatz 27 0 Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, das Öffentlichkeitsgebot für Ausschusssitzungen der Bezirksversammlungen konsequenter durchzusetzen, und die gesetzlich vorgesehene, grundsätzliche Ausnahme der Bauunterausschüsse aufzuheben. Die Behandlung von Tagesordnungspunkten in nicht-öffentlicher Sitzung bedarf jeweils individueller Begründungen. Beschlüsse, die in nichtöffentlichen Sitzungsteilen gefasst wurden, sind unmittelbar danach zu veröffentlichen. Gleiches gilt für den Vertraulichkeitsschutz von Dokumenten. Auch nicht vom Gesetz vorgeschriebene, aber übliche Vertraulichkeitsvorgaben der Verwaltung, etwa bei Entscheidungen über Sondernutzungen des öffentlichem Raums, gehören auf den Prüfstand.
¶ 28 Kommentar schreiben zu Absatz 28 0 Des weiteren plädieren die Hamburger Piraten für die Einführung von Verfallsdaten für die Vertraulichkeit von Sitzungsunterlagen. Vertrauliche Dokumente der Bezirksversammlung sollen nach unseren Vorstellungen nach spätestens zwei Jahren ihren Schutz verlieren und unter die Veröffentlichungspflicht des Hamburgischen Transparenzgesetzes fallen, sofern die Vertraulichkeit nicht aus wichtigen Gründen von der Versammlung verlängert wird. Die Anträge auf Vertraulichkeit bzw. Verlängerung sind inklusive Abstimmungsverhalten ebenfalls nach Ablauf der Frist zu veröffentlichen.
Zugang zu Bauausschüssen[Bearbeiten]
¶ 29 Kommentar schreiben zu Absatz 29 0 Sofern Bauausschüsse weiterhin nicht-öffentlich tagen, sollen Antragsteller mehr Möglichkeiten haben, die Entscheidungen nachvollziehen zu können. Darum sollen sie die Möglichkeit erhalten, während der Beratung des eigenen Bauantrages im Bauausschuss anwesend zu sein und sprechen zu dürfen, damit sie Erklärungen und ergänzende Informationen beibringen können. Weiterhin soll jeder Antragsteller zusammen mit der Genehmigung oder Ablehnung seines Bauantrages den seinen Antrag betreffenden Beratungsteil des Protokolls ausgehändigt bekommen. Dabei ist selbstverständlich der Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
¶ 30 Kommentar schreiben zu Absatz 30 0 Die Protokolle der Bauausschüsse sind deshalb so zu gestalten, dass sie dieser Anforderung genügen. Sie sollen auch alle Aspekte der Ausschussberatung wiedergeben und transparent über das Beratungsergebnis informieren.
Fraktionslose Mitglieder[Bearbeiten]
¶ 31 Kommentar schreiben zu Absatz 31 0 Fraktionslose Mitglieder sollen Frage-, Rede- und Antragsrecht in allen Ausschüssen erhalten.
Absatz ersetzen durch: „Die Piraten Hamburg wollen einen gesetzlichen Rahmen schaffen, die den Umgang von polizeilich genutzten Drohnen regelt. Sie können beispielsweise bei der Verbrechensaufklärung oder der Vermisstensuche eines Kindes hilfreich sein, dürfen aber nicht für die allgemeine Überwachung oder im Rahmen dem Demonstrationen zum Einsatz kommen.“